Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Zustandekommen des Reisevertrags
1.1. Der Reisevertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots von “Islandspezialisten” von dem Reisenden. Dies kann direkt mündlich und E-Mail stattfinden. Der Tag, an dem die Personalien (Name, Adresse, Wohnort und Geburtsdatum) gemeldet werden, gilt als der Anmeldungstag. Der Reisende empfängt eine schriftliche Bestätigung des Reisevertrags ebenso wie die Rechnung.
1.2. Das Angebot ist freibleibend und kann gegebenenfalls von “Islandspezialisten” widerrufen werden. Widerrufung soll möglichst schnell, jedoch spätestens innerhalb von 8 Bürostunden nach Annahme stattfinden und zwar mit Angabe der Gründe.
1.3. Der Inhalt des Reiseangebots wird durch die Unterlagen bestimmt, so wie diese von “Islandspezialisten” veröffentlicht wurden. Abweichungen von den publizierten Fakten gehören nur dann zu dem Reisevertrag, nachdem diese schriftlich von “IJslandspecialist” bestätigt wurden.
1.4. Ein Reisender, der namens eines oder mehrerer Reisenden einen Reisevertrag eingeht, haftet solidarisch für alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Der andere oder die anderen ist/sind jeder für seinen eigenen Teil haftbar.
1.5. Die angegebenen Optionen in Bezug auf die Dienstleistungen werden soviel wie möglich berücksichtigt. Jedoch können hier trotz eventueller Erwähnung auf den Buchungsformularen keine Rechte geltend gemacht werden.
2. Bezahlung
2.1. Beim Abschluss des Reisevertrags soll/muss der Reisende ein Anzahlung von 20% der Reisesumme zahlen, sowie eventuell ausstehende Prämien der Reiseversicherungen.
2.2. Der Rest der Reisesumme soll/muss spätestens 56 Tage vor der Abreise bezahlt werden. Kommt der Reisevertrag innerhalb von 56 Tagen vor der Abreise zu Stande, dann muss die vollständige Reisesumme unverzüglich bezahlt werden.
2.3. Unfristgemäße Zahlung kann, nach Zahlungsaufforderung, zu sofortiger Kündigung des Reisevertrags durch “Islandspezialisten” führen. Dieser hat allerdings das Recht, die dafür verschuldeten Rücktrittskosten in Rechnung zu bringen und mit dem schon bezahlten Teil der Reisesumme zu verrechnen.
3. Reisesumme
3.1. Die publizierten Reisesummen gelten, sofern nicht anders angegeben, pro Person und umfassen die Dienstleistungen und Verrichtungen/Maßnahmen???? , wie sie in den Publikationen von “IJslandspecialist” definiert sind.
3.2. Die publizierte Reisesumme gründet sich auf Preise, Geldkurse, Abgaben und Steuern, wie sie zum Zeitpunkt des In Druck gebens der Publikation dem “IJslandspecialist” bekannt waren.
3.3. Solange die vollständige Reisesumme noch nicht bezahlt ist, hat “IJslandspecialist” das Recht um mit Angabe der Gründe in Bezug auf anwendbare Wechselkurse und ausstehende Abgaben und Steuern die Reisesumme zu erhöhen.
3.4. Der Reisende darf die im vorigen Absatz erwähnte Reisesummenerhöhung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang der Mitteilung über die Erhöhung abweisen. “IJslandspecialist” hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er muss (op straffe van verval) innerhalb von 7 Arbeitstagen, nachdem der Reisende die Mitteilung über die Erhöhung empfangen hat, von diesem Recht Gebrauch machen. Sodann hat der Reisende Recht auf Erlass oder sofortige Restitution der bereits gezahlten Reisesumme.
4. Reisedauer
4.1. Die in den Publikationen erwähnte Reisedauer ist in ganzen Tagen angegeben, wobei der Tag der Abreise sowie der Tag der Ankunft als ganze Tage berechnet werden.
5. Reiseunterlagen und Reisedokumente
5.1. Der Reisende ist persönlich verantwortlich dafür, dass er alle eventuell erforderlichen gültigen Reiseunterlagen und Reisedokumente, wie z.B. Flugtickets, Führerschein, Internationaler Fahrzeugversicherungsschein und Pass bei sich trägt.
5.2. “Islandspezialisten” haftet nicht dafür, wenn der Reisende infolge von Unzulänglichkeiten in seinen Reisedokumenten nicht an der Reise oder einem Teil davon teilnehmen kann.
5.3. Sofern nicht anders erwähnt, werden dem Reisenden die Reiseunterlagen spätestens 10 Tage vor Abreise zugesandt. Der Reisende, der die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig empfangen hat, muss dies unverzüglich melden.
6. Änderungen, die vom Reisenden verlangt werden
6.1. Nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisende bis zu 28 Tagen vor Abreise darin um Änderungen bitten. Im Falle es sich bei diesem Gesuch nicht um einen Rücktritt handelt und im Falle die bei der Reisedurchführung beteiligten Dienstleistenden das Gesuch genehmigen, wird das Gesuch genehmigt werden und schriftlich bestätigt.
6.2. Bei Änderungen, die vom Reisenden verlangt werden, muss dieser die geänderte Reisesumme, sowie die Änderungskosten und eventuelle Kommunikationskosten zahlen.
7. Ersatzperson
7.1. Rechtzeitig vor Anfang der Reise kann der Reisende seine Person durch eine andere ersetzen lassen, unter der Voraussetzung, dass
a. die andere Person alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen erfüllt
b. die bei der Durchführung beteiligten Dienstleisenden nicht gegen das Ersetzen opponieren.
c. das Gesuch schriftlich und spätestens 7 Tage vor Abreise eingereicht wird.
7.2. Der Reisende und dessen Ersatzperson sind solidarisch haftbar gegenüber “Islandspezialisten“ und zwar für die Bezahlung des zu dem Zeitpunkt des Ersetzens auf dem Name des Reisenden noch verschuldigten Teils der Reisesumme und für die eventuellen extra Kosten des Ersetzens.
8. Stornierung durch den Reisenden
8.1. Eine Stornierung des Reisevertrags muss schriftlich bestätigt werden. Eine schriftlich gemeldete Stornierung wird nur dann inBehandlung genommen, wenn diese per Nachnahme versandt wurde; das Datum des Poststempels gilt als Meldungsdatum der Stornierung.
8.2. Wenn ein Reisevertrag storniert wird, sind für jeden Reisenden neben eventuellen verschuldigten Reservierungskosten folgende Stornierungskosten verschuldigt:
a. bis 56 Tage vor Abreise 15% der Reisesumme
b. ab 56 Tage bis 42 Tage vor Abreise 30% der Reisesumme
c. ab 42 Tage bis 28 Tage vor Abreise 50% der Reisesumme
d. ab 28 Tage bis 14 Tage vor Abreise 75% der Reisesumme
e. ab 14 Tage bis 7 Tage vor Abreise 90% der Reisesumme
f. ab 7 Tage vor Abreise oder später die volle Reisesumme
Bitte beachten Sie: Man kann dieses Risiko unter bestimmten Bedingungen vermeiden, indem man eine Rücktrittsversicherung abschließt.
8.3. Für einzelne Flüge, die wohl oder nicht mit einem Arrangement oder mit Fahrzeugmiete auf Island kombiniert werden, werden meistens direkt nach Buchung und/oder tickets 100% Stornierungskosten in Rechnung gebracht. Für das Arrangement oder die Fahrzeugmiete auf Island gelten die Stornierungsbedingungen wie unter 8.2
9. Änderung, mit eventueller Kündigung durch “Islandspezialisten”
9.1. Der Reiseorganisator hat das Recht, die vereinbarte Dienstleistung in einem oder mehreren wesentlichen Punkten auf Grund schwerwiegenderUmstände zu ändern. Als schwerwiegende Umstände werden Umstände gesehen, die so beschaffen sind, dass weitere Verpflichtungen des Reiseorganisators an den Vertrag gerechterweise nicht gefordert werden können.
9.2. Dem Reisenden werden die in Artikel 9.1 erwähnten Änderungen in dem Reisevertrag und die Umstände so schnell wie möglich zur Kenntnis gebracht.
9.3. Der Reisende hat bei Eintritt der in Artikel 9.1 genannten Änderungen das Recht, die Änderung(en) abzulehnen.In diesem Fall hat er, wenn möglich, Recht auf eine gleichwertige Reise oder auf Restitution (des bereits gezahlten Teils) der Reisesumme oder auf einen proportionellen Teil davon, wenn ein Teil der Reise bereits gemacht wurde. Wenn der Reisende Gebrauch machen möchte von diesem Recht auf Restitution, dann muss “IJslandspecialist” innerhalb von 48 Stunden nach dem Änderungsbericht davon in Kenntnis gesetzt werden.
9.4. “Islandspezialisten” darf den Vertrag auch in einem nicht wesentlichen Punkt wegen schwerwiegender Umstände ändern. In diesem Fall kann der Reisende die Änderung nur dann abweisen, wenn er dadurch einen Nachteil von mehr als geringer Bedeutung erfährt.
10. Haftpflicht des “Islandspezialisten”
10.1. Der “Islandspezialisten” haftet für die gute Ausführung der aus dem Reisevertrag hervorgehenden Verpflichtungen.
10.2. Der “Islandspezialisten” und eventuelle beteiligte Dienstleistende sind nicht haftbar für Schaden oder Unzulänglichkeiten in der Ausführung des Reisevertrags, im Falle der Schaden oder die Unzulänglichkeit
a. dem Reisenden anzurechnen ist
b. eine Folge ist von Handlungen und/oder Einflüssen von nicht direkt bei der Ausführung des Vertrags beteiligter Dritter.
c. eine Folge ist von höherer Gewalt im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels
10.3. Unter höherer Gewalt versteht man abnormale und unvorhersehbare Umstände, die unabhängig sind von dem Willen desjenigen, der sich darauf beruft und wovon die Folgen trotz eventueller Vorsorgemaßnahmen nicht vermieden werden konnten.
10.4. Der “Islandspezialisten” akzeptiert keine Haftung für Schaden, für welche die Reise- und Rücktrittsversicherungen normalerweise Deckung bieten, sofern nicht der Schaden grober Schuld oder Absicht von “Islandspezialisten” zuzuschreiben ist.
10.5. Im Falle der “Islandspezialisten” haftbar gemacht werden kann für Einbuße des Reisegenusses oder für Schaden, den der Reisende erleidet bei der Ausübung seines Berufes oder Betriebes, beträgt die Vergütung nie mehr als 1 x die Reisesumme.
11. Verpflichtungen des Reisenden
11.1. Der Reisende/ die Reisenden ist/sind verpflichtet, zur Förderung einer guten Ausführung der Reise alle Anweisungen des “Islandspezialisten” oder der Dienstleistenden zu befolgen. Der Reisende/die Reisenden haftet/haften für Schaden und/oder Kosten, verursacht durch Verletzung dieser Verpflichtung.
12. Beschwerden
12.1. Eventuelle Beschwerden, die das Niveau einer einzelnen Anmerkung oder Einwendung überschreiten, müssen so schnell wie möglich, und vorzugsweise schriftlich an Ort und Stelle bei dem diesbezüglichen Dienstleistenden (z.b. Autovermieter oder Unterkunftsanbieter) gemeldet werden, damit dieser eine befriedigende Lösung bieten kann. Im Falle die Beschwerde nicht innerhalb einer angemessenen Frist zufriedenstellend behandelt werden kann und überdeutlich die Qualität der Reise beeinträchtigt wird, muss der Reisende sich unverweilt mit dem “IJslandspecialist” in Verbindung stellen (Kommunikationskosten werden erstattet, es sei denn, es erweist sich, dass diese vernünftigerweise nicht hätte gemacht werden brauchen oder dass die Beschwerde unbegründet sei.
12.2. Wenn die Beschwerde auch dann noch nicht zufriedenstellend behandelt ist oder behandelt werden kann, kann der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach Rückkehr in Deutschland die Beschwerde schriftlich und begründet bei dem “Islandspezialisten” einreichen.
Wenn eine Beschwerde innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung nicht zufriedenstellend behandelt werden konnte oder wenn der Reisende mit der Lösung nicht einverstanden ist, kann der Reisende sich bei Bedarf bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Reise an den zuständigen Richter wenden.
12.3. Auf den Reisevertrag und alle daraus hervorgehende Verpflichtungen ist das niederländische Recht zutreffend.
13.Druckfehler
Offensichtliche Fehler und Irrtümlichkeiten in einer Publikation binden den “Islandspezialisten” nicht.